Agri-PV in Nottuln: Solarstrom vom Acker in Hastehausen
Ein Investor will bei Darup auf 25 Hektar Acker Solarmodule aufstellen und darunter weiter Getreide anbauen. Der Bauausschuss war gespalten, der Rat entscheidet am 13. Oktober. Was Agri-PV ist, was Nottuln dazu schon beschlossen hat, was Studien über die Erträge sagen und woher die Module kommen.
In der Bauerschaft Hastehausen bei Darup soll die erste Agri-Photovoltaik-Anlage der Gemeinde Nottuln entstehen: rund 25 Hektar Ackerland, etwa 7 Megawatt Leistung, nachgeführte Modulreihen mit Ackerbau dazwischen. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat am 22. September 2026 über die Vorlage 118/2026 beraten und mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen keine Empfehlung abgegeben (WN 24.09.2026, S. 13). Der Rat entscheidet am 13. Oktober 2026 über den Aufstellungsbeschluss.
Diese Dokumentation nimmt den Nottulner Antrag als Fallbeispiel und trägt zusammen, was Agri-PV rechtlich und technisch ist, was der Rat in den vergangenen zwei Jahren schon zu Freiflächen-Photovoltaik beschlossen hat, was die Forschung über die landwirtschaftlichen Erträge unter Solarmodulen weiß, wie Verbände und Parteien dazu stehen, woher die Module kommen und wie es in Nachbarkommunen läuft. Sie wird fortgeschrieben.
Kurz gefasst:
- Beantragt hat das Vorhaben am 1. September 2026 ein Flächeneigentümer aus Billerbeck per Bürgeranregung: 25 Hektar, 7 Megawatt, zweireihige Trackersysteme, weiter Getreide, Raps und Ackerbohnen. Eine Netzanschlusszusage liegt nach seinen Angaben vor.
- Nottuln braucht dafür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans, weil die Fläche außerhalb des 200-Meter-Streifens an Autobahn und Bahn liegt, in dem Solaranlagen ohne Bauleitplanung zulässig sind.
- Der Rat hatte am 20. Mai 2025 einstimmig beschlossen, Freiflächen-Photovoltaik auf genau diese 200-Meter-Streifen zu beschränken und das Thema erst in zwei Jahren wieder aufzurufen. Ein Solarpark in Hangenau wurde deshalb im Juli 2025 abgelehnt. Die aktuelle Vorlage erwähnt diesen Beschluss nicht.
- Der Landesentwicklungsplan NRW erlaubt seit 2024 Freiflächen-Solaranlagen auf hochwertigen Ackerböden (Bodenwertzahl 55 und mehr) nur noch als Agri-PV (Ziel 10.2-15, S. 155 und 169). Die amtliche Bodenschätzung weist für die beiden Flurstücke in Hastehausen Boden- und Ackerzahlen von überwiegend 40 bis 51 aus, im Mittel rund 48; nur etwa ein Hektar liegt bei 56 bis 57.
- Messdaten zeigen unter Agri-PV meist leichte Ertragsrückgänge beim Getreide; Zuwächse gab es in heißen, trockenen Jahren. Für Raps liegen nach Angaben des Fraunhofer-Instituts noch keine Erfahrungen vor, Körnerleguminosen wie Ackerbohnen gelten in einer Meta-Analyse als schattenempfindlich.
- Im Ausschuss stimmten Grüne, SPD und FDP für den Aufstellungsbeschluss, die CDU beantragte eine Verschiebung („Neuland"). Der Investor soll das Projekt nun jeder Fraktion einzeln vorstellen (WN 24.09.2026, S. 13).
Was Agri-PV ist
ist der Oberbegriff für Solaranlagen, unter oder zwischen denen weiter Landwirtschaft betrieben wird. Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Bauarten: Kategorie I mit hoher Aufständerung (lichte Höhe mindestens 2,10 Meter, Bewirtschaftung unter den Modulen) und Kategorie II mit bodennaher Aufständerung (Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen). In beiden Fällen darf der Flächenverlust durch Aufbauten höchstens 10 Prozent (Kategorie I) beziehungsweise 15 Prozent (Kategorie II) der Projektfläche betragen, und der landwirtschaftliche Ertrag muss „mindestens 66 % des Referenzertrages" erreichen. Die Rückbaubarkeit der Fundamente muss sichergestellt sein, ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept gehört zur Anlage.
Für Hastehausen sind laut Bürgeranregung „zweireihige, nachgeführte Trackersysteme" vorgesehen. Tracker sind Modulreihen auf einer drehbaren Achse, die dem Sonnenstand folgen und für die Feldarbeit hochgestellt werden können. Nach Angaben des Projektierers der Agri-PV-Anlage in Senden-Ottmarsbocholt erhöht die Nachführung den Stromertrag um „15 bis 20 Prozent" (WN 27.09.2025, S. 21); das Thünen-Institut nennt in einem Arbeitspapier 10 bis 20 Prozent. Welche lichte Höhe, welchen Reihenabstand und welche Fundamentierung die Nottulner Anlage haben soll, steht weder in der Anregung noch in der Vorlage.
Rechnerisch ist die Anlage locker belegt: 7 Megawatt auf 25 Hektar sind 0,28 Megawatt pro Hektar. Der Agri-PV-Leitfaden des Fraunhofer ISE (4. Auflage, Juni 2025) nennt für klassische Freiflächenanlagen 700 bis 1.100 Kilowatt pro Hektar und für bodennahe Agri-PV 250 bis 430 Kilowatt pro Hektar. Der Flächenbedarf je Megawatt liegt bei Agri-PV also etwa beim Dreifachen einer klassischen Freiflächenanlage.
Das Vorhaben in Hastehausen
Die Bürgeranregung vom 1. September 2026 stammt von einem Flächeneigentümer mit Wohnsitz in Billerbeck. Sie nennt zwei Flurstücke in der Gemarkung Darup (Flur 21, Flurstück 43 und Flur 22, Flurstück 51) mit zusammen rund 25 Hektar und einer geplanten Leistung von etwa 7 Megawatt. „Darüber hinaus haben weitere Flächeneigentümer aus dem unmittelbaren Umfeld bereits Interesse an einer Einbeziehung ihrer Flächen in die Agri-PV-Planung bekundet." Die Flächen sollen „weiterhin ackerbaulich genutzt werden. Neben Getreide, Raps und Ackerbohnen sollen im Rahmen der weiteren Planung auch andere geeignete Fruchtarten und Bewirtschaftungskonzepte geprüft werden." Eine Einspeisezusage des Netzbetreibers liegt nach dem Schreiben vor.
Die Verwaltung schlägt in der Vorlage 118/2026 vor, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 175 „Agri-PV-Anlage Hastehausen" einzuleiten. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen bislang als „Fläche für die Landwirtschaft" dar (Anlage 4). Die Planungs- und Gutachterkosten übernimmt der Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag; für die Gemeinde entstehen laut Vorlage „lediglich interne Personalkosten". Die Vorlage begründet die Doppelnutzung damit, „den Konkurrenzdruck von Flächen zu reduzieren".
Im Ausschuss für Planen und Bauen am 22. September 2026 stellte der Investor das Projekt selbst vor. Das Ergebnis war 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, also keine Empfehlung an den Rat. Auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes soll der Investor das Vorhaben bis zur Ratssitzung am 13. Oktober 2026 den Fraktionen einzeln erläutern (WN 24.09.2026, S. 13). Die Niederschrift der Sitzung ist noch nicht veröffentlicht.
Zeitleiste
2021
Der Rat beschließt die Strategie „Klimaneutralität 2030" (so die Verwaltung in der Vorlage 086/2024).
12.2022
Der Bund privilegiert Solaranlagen im 200-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken. Dort ist kein Bebauungsplan mehr nötig. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB
03.2023
Die Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie besucht einen Agri-PV-Himbeerhof in den Niederlanden und will das Modell in der Region bekannt machen (WN 07.03.2023, S. 13).
14.07.2023
Der Kreis Coesfeld veröffentlicht einen Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen mit einer Agri-PV-Kurzstudie. Für Nottuln wird ein Flächenbedarf von 77 Hektar (0,9 Prozent) errechnet. Kreis Coesfeld, Leitfaden PV-Freiflächenanlagen
22.03.2024
Ein Sendener Familienunternehmen beantragt einen Bebauungsplan für den zweiten Bauabschnitt eines Solarparks in Hangenau (2,5 Hektar außerhalb des 200-Meter-Streifens). Anregung Solarpark Kortmann (SessionNet)
30.04.2024
Die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW tritt in Kraft. Ziel 10.2-15: Auf hochwertigen Ackerböden sind nur noch Agri-PV-Anlagen zulässig. GV. NRW. 2024 S. 230
11.06.2024
Der Bauausschuss lehnt die Hangenau-Anregung einstimmig ab und will erst ein Steuerungskonzept (WN 14.06.2024, S. 15). Vorlage 086/2024 (SessionNet)
29.04.2025
Der erneute Antrag für den „Solarpark Hangenau" (Vorlage 054/2025) wird vertagt, der Umweltausschuss soll eine Grundsatzentscheidung treffen. Niederschrift APB (SessionNet)
07.05.2025
Ausschuss Umwelt und Mobilität: Variante 1 (Beschränkung auf die 200-Meter-Streifen, Wiedervorlage in zwei Jahren) 12:0:0; Variante 2 (Erweiterung nach Kreis-Leitfaden) 0:12:0. Niederschrift AUM (SessionNet)
20.05.2025
Der Rat beschließt die Beschränkung auf die privilegierten Bereiche einstimmig (27:0:0). „In zwei Jahren wird das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt." Niederschrift Rat (SessionNet)
03.06.2025
Bauausschuss lehnt den Aufstellungsbeschluss „Solarpark Hangenau" ab (2:9:0). Zur 3. LEP-Änderung gibt die Gemeinde keine Stellungnahme ab; die Verwaltung begrüßt die Begrenzung von Freiflächen-Solar auf Ackerland. Niederschrift APB (SessionNet)
18.06.2025
Die Klimaschutzbeauftragte berichtet: Das Land hat die Agri-PV-Förderung wieder aufgenommen und schon wieder ausgesetzt; „Aktuell gibt es zwei Bauanträge für Agri-PV-Anlagen im Gemeindegebiet." Niederschrift AUM (SessionNet)
08.07.2025
Der Rat lehnt den „Solarpark Hangenau" ab (9:21:0), ohne Aussprache. Niederschrift Rat (SessionNet)
10.07.2025
Nachbargemeinde Havixbeck: Der Rat stimmt 17:4:1 für eine 8,6 Hektar große Freiflächen-PV-Anlage in Natrup; die vier Nein-Stimmen kommen aus der CDU (WN 12.07.2025, S. 19).
06.02.2026
Der gemeindeeigene Solarpark in Appelhülsen (985 Kilowatt, rund 1 Hektar im privilegierten Streifen an der A 43, rund 700.000 Euro) geht ans Netz (WN 07.02.2026, S. 15).
28.05.2026
In Münster-Amelsbüren geht der erste Agri-Solarpark der Stadtwerke Münster in Betrieb: 13,2 Hektar, Tracker, Getreide, Raps und Ackerbohnen. Stadtwerke Münster
01.09.2026
Bürgeranregung für die Agri-PV-Anlage Hastehausen: 25 Hektar, 7 Megawatt, Trackersysteme. Bürgeranregung (SessionNet)
22.09.2026
Ausschuss für Planen und Bauen: 5 Ja, 5 Nein, 2 Enthaltungen, keine Empfehlung (WN 24.09.2026, S. 13). Vorlage 118/2026 (SessionNet)
13.10.2026
Der Rat entscheidet über den Aufstellungsbeschluss.
05.2027
Laut Ratsbeschluss vom 20.05.2025 soll die Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik „in zwei Jahren" erneut auf die Tagesordnung.
Die belegten Fakten
Was Nottuln bisher beschlossen hat. Die Gemeinde setzt laut Vorlage 086/2024 „vor allem den Schwerpunkt in der Nutzung von vorhandenen Dachflächen", hält aber fest: „Ohne großflächige Photovoltaikanlagen wird das Ziel der Klimaneutralität aber nicht zu erreichen sein." Entlang von A 43 und Bahn hat Nottuln 278 Hektar privilegierte Fläche (rund 3 Prozent des Gemeindegebiets). Am 20. Mai 2025 beschloss der Rat einstimmig, Freiflächen-PV auf diese 200-Meter-Streifen zu beschränken und das Thema in zwei Jahren erneut aufzurufen (Vorlage 060/2025). Der „Solarpark Hangenau" außerhalb der Kulisse wurde daraufhin im Bauausschuss (2:9) und im Rat (9:21) abgelehnt; die Verwaltung hatte in der Vorlage 054/2025 argumentiert, Solarparks sollten „nicht in die Landschaft hineinragen".
Belegt
Agri-PV kam in der Grundsatzdebatte 2025 bereits vor: Die Klimaschutzbeauftragte nannte es laut Niederschrift „ein durchaus denkbares Ziel", Agri-PV „zu favorisieren". Beschlossen wurde dazu nichts. Ob der Beschluss vom 20. Mai 2025 („Freiflächen-Photovoltaikanlagen") Agri-PV einschließt, sagt der Text nicht; die Vorlage 118/2026 nimmt auf ihn keinen Bezug.
Warum ein Bebauungsplan nötig ist. Ohne Bauleitplanung sind Solaranlagen im Außenbereich nur im 200-Meter-Streifen an Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken zulässig oder als hofnahe Agri-PV bis 25.000 Quadratmeter (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BauGB). Hastehausen liegt außerhalb der Korridore und ist zehnmal so groß wie die Hof-Privilegierung. Deshalb braucht es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB: Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag zu Frist und Kostenübernahme; setzt er nicht um, „soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben". Ab 10 Hektar gilt ein Solarpark nach dem LEP-Erlass des Landes in der Regel als raumbedeutsam, die Bezirksregierung wird beteiligt.
Was das Land vorgibt. Der Landesentwicklungsplan NRW erlaubt seit der 2. Änderung 2024 Freiflächen-Solaranlagen „auf hochwertigen Ackerböden ... nur für Agri-Photovoltaikanlagen" (Ziel 10.2-15). Hochwertig heißt: Bodenwertzahl 55 und mehr; der erwartete Ertrag darf nicht unter 66 Prozent des Referenzertrags liegen. Maßgeblich sind „die Bodenzahl oder die Ackerzahl der Bodenschätzung", davon „die jeweils höhere Zahl", bei gemischten Flächen „der mittlere Wert" (Lesefassung LEP, S. 155 und 169). Die 3. LEP-Änderung (Kabinettsbeschluss März 2025) deckelt zusätzlich den Zubau klassischer Freiflächenanlagen auf Ackerland; Agri-PV bleibt ausgenommen (Vorlage 067/2025).
Wie gut die Böden in Hastehausen sind. Die Werte der amtlichen Bodenschätzung stehen im Liegenschaftskataster und sind in TIM-online einsehbar: Flurstück 21/43 und Flurstück 22/51. Die roten Klassenzeichen lesen sich zum Beispiel „L5V 50/47": Lehm, Zustandsstufe 5, Verwitterungsboden, Bodenzahl 50, Ackerzahl 47 (Legende in der Karte). Eine Abfrage vom 24. September 2026 (Datenstand 1. August 2026) ergibt:
- Flurstück 21/43 („Osterbaarholt") 14,5 Hektar, Flurstück 22/51 („Westerbaarholt") 12,8 Hektar, zusammen 27,4 Hektar (die Anregung nennt rund 25 Hektar); beide vollständig Ackerland.
- 21 Schätzungsflächen: Lehm, schwerer Lehm, sandiger Lehm, stark lehmiger Sand; Zustandsstufen 3 bis 6; ein Teil mit Schätzungsjahr 1959.
- Bodenzahlen 32 bis 57, Ackerzahlen 29 bis 56; flächengewichtet im Mittel rund 48 (Bodenzahl) und 46 (Ackerzahl). Werte ab 55 nur auf etwa einem Hektar (zwei kleine Teilflächen mit 56 und 57).
Der Geologische Dienst NRW stuft Bodenwertzahlen von 35 bis 55 als „mittel" ein, ab 55 als „hoch". Nach dem Maßstab der LEP-Erläuterung liegen die Flächen unter der Schwelle; Ziel 10.2-15 schreibt für sie kein Agri-PV vor. Die Auswertung ist eine eigene Rasterabfrage der Katasterdaten (35-Meter-Raster, Anteile gerundet), keine Feststellung der Planungsbehörden.
Wie Agri-PV vergütet und kontrolliert wird. Im EEG zählt Agri-PV zu den „besonderen Solaranlagen" (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG). Ab 1 Megawatt gibt es Geld nur über die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (§ 22 Abs. 3 EEG); das Solarpaket I sieht dafür ein eigenes Untersegment mit einem Höchstwert von bis zu 9,5 Cent je Kilowattstunde vor (§ 37b, § 37d EEG), für das aber die EU-Beihilfegenehmigung noch aussteht (Bundesnetzagentur, Gebotstermin 01.03.2026). Zum Vergleich: Klassische Freiflächenanlagen erhielten 2026 im Schnitt 4,8 bis 4,9 Cent, der Nottulner Solarpark Appelhülsen 6,32 Cent (WN 04.09.2025, S. 15). Bei EEG-Förderung muss der Betreiber die Einhaltung der DIN SPEC 91434 bei Inbetriebnahme und danach alle drei Jahre per Gutachten gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen, etwa anhand von Luftbildern oder Schlagkarteien (Festlegung der Bundesnetzagentur 2021); eine behördliche Ertragsmessung gibt es nicht. Ohne EEG-Förderung gilt nur, was im Durchführungsvertrag steht. Ob das Nottulner Vorhaben eine EEG-Förderung anstrebt, ist nicht bekannt.
Förderung, Prämie, Steuer, Versiegelung. Das Land fördert Agri-PV mit bis zu 25 Prozent der Investitionskosten (progres.nrw); 2022 bis 2025 wurden 41 Anlagen bewilligt, in Betrieb sind in NRW vermutlich „fünf bis zehn" (Drucksache 18/16061). Die Fläche bleibt für die EU-Direktzahlungen landwirtschaftlich, wenn übliche Maschinen einsetzbar bleiben und der Flächenverlust höchstens 15 Prozent beträgt (§ 12 GAPDZV); bei der Grundsteuer bleibt sie land- und forstwirtschaftliches Vermögen (GrStH A 232), anders als ein Solarpark. Als Bodenversiegelung gilt nach dem Umweltbundesamt eine luft- und wasserdichte Abdeckung; gerammte Pfähle ohne Betonfundamente, wie beim Solarpark Appelhülsen (WN 07.02.2026, S. 15), fallen nicht darunter, die Hangenau-Vorlage der Gemeinde sprach 2025 dennoch von „Bodenversieglung".
Was die Forschung über die Erträge weiß
Die am längsten wissenschaftlich begleitete Agri-PV-Anlage Deutschlands steht in Heggelbach am Bodensee (Fraunhofer ISE und Universität Hohenheim, feststehend auf 5 Metern). Laut Weselek et al. 2021 lagen die Erträge 2017/2018 bei Winterweizen zwischen -19 und +3 Prozent, bei Kartoffeln zwischen -20 und +11 Prozent; die Pluswerte stammen aus dem heißen, trockenen Sommer 2018. Fazit der Autoren: „yield reductions under AV are likely, but under hot and dry weather conditions, growing conditions can become favorable". Der Fraunhofer-Leitfaden (S. 39, 43) ergänzt: 2019 Weizen -28 Prozent, 2020 +2 Prozent, dazu rund 8 Prozent Verlust durch nicht bearbeitbare Randstreifen, und: „Erfahrungen mit anderen verbreiteten Kulturen wie Raps, Rüben und Leguminosen stehen noch aus." Strom- und Ernteertrag zusammen erreichten in Heggelbach 160 bis 186 Prozent der getrennten Nutzung (Fraunhofer-Pressemitteilung 2019).
Eine Meta-Analyse von Laub et al. 2022 über 58 Studien zur Beschattung kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Kulturen eine Reduktion der Sonneneinstrahlung bis 15 Prozent mit unterproportionalen Verlusten tolerieren. Getreide (C3) sei bis 50 Prozent Strahlungsreduktion schattentolerant, wobei die Verluste ab 10 Prozent überproportional werden könnten; „maize and grain legumes experienced strong crop yield losses even at low shade levels". Ackerbohnen sind Körnerleguminosen. Raps kommt in der Analyse nicht als eigene Kulturgruppe vor.
Zu Trackersystemen wie in Hastehausen gibt es weniger Daten. Im Versuch des bayerischen Technologie- und Förderzentrums in Grub wurden 2024 drei Bauarten mit Sommergerste verglichen; laut Bayerischem Landwirtschaftlichen Wochenblatt lag die Referenz bei 41,7 Dezitonnen je Hektar, der Tracker mit 15 Metern Reihenabstand bei 33,6 (-19 Prozent), der Tracker mit 26 Metern bei 44,0 (+5,5 Prozent), die hoch aufgeständerte Variante bei 27,9 (-33 Prozent). Es handelt sich um ein einzelnes Versuchsjahr; der Abschlussbericht des Projekts (Laufzeit bis April 2026) ist noch nicht veröffentlicht. Die erste kommerzielle Tracker-Agri-PV in Althegnenberg (750 Kilowatt, 14 Meter Reihenabstand) meldet nach Betreiberangaben Weizenerträge „immer bei mehr als 70 Prozent" der Referenz und Mais als nur bedingt geeignet (pv magazine, 21.03.2024); eine wissenschaftliche Begleitung gibt es dort nicht (TFZ-Bericht 73, S. 30).
Zur Bewirtschaftung nennt der TFZ-Bericht einen Flächenverlust von „acht bis fünfzehn Prozent" der Anlagenfläche; der Fraunhofer-Leitfaden warnt vor Bodenverdichtung beim Bau und vor Erosion an den Abtropfkanten der Module, „Verschlämmung, Auswaschung von Keimlingen" (S. 16, 41).
Flächeneffizienz im Vergleich. Nach einer Auswertung des Thünen-Instituts liefert eine Freiflächen-PV-Anlage je Hektar rund 700.000 Kilowattstunden Strom im Jahr, Biogas aus Silomais rund 23.000 Kilowattstunden (BLE/praxis-agrar nach Böhm 2023). Die 7 Megawatt in Hastehausen würden bei Erträgen wie beim Solarpark Appelhülsen (985 Kilowatt, kalkulierter Jahreserlös 63.000 Euro bei 6,32 Cent, also knapp 1 Million Kilowattstunden im Jahr) in der Größenordnung von 7 Millionen Kilowattstunden im Jahr liegen, mit Nachführung eher mehr; das ist eine eigene Überschlagsrechnung, der Investor hat keine Ertragsprognose veröffentlicht.
Ökonomie. Ackerland kostete 2023 im Regierungsbezirk Münster im Schnitt 787 Euro Pacht je Hektar, der höchste Wert in NRW (IT.NRW). Für Freiflächen-PV nennt das Thünen-Institut Pachtgebote „von über 2.500 €/ha/Jahr" (Arbeitspapier 204, 2022). Für Agri-PV liegen keine belastbaren Pachtdaten vor. In einer Studie von 2026 kommen Thünen-Forscher zu dem Schluss, dass die Stromgestehungskosten von Agri-PV 4 bis 148 Prozent über denen klassischer Freiflächenanlagen liegen und „the economic justification for the EEG bonus must be called into question"; die landwirtschaftliche Produktion habe „little impact on overall profitability" der untersuchten Systeme (Land Use Policy 164, 2026).
Die Positionen
Im Nottulner Rat. Nach dem WN-Bericht vom 24.09.2026 (S. 13) unterstützten Grüne und SPD das Vorhaben im Bauausschuss „vorbehaltlos". Martin Geuking (FDP): „Warum sollen wir noch eine Ehrenrunde drehen? Wir entscheiden ja nur, die entsprechende Planung für das Projekt fortzusetzen." Sebastian Schulz (CDU): „Das ist für uns alle noch Neuland - deshalb wollen wir uns noch intensiver mit dem Thema befassen"; er beantragte die Verschiebung. Die UBG hat sich öffentlich nicht geäußert; ihr letzter Antrag zur Photovoltaik von Februar 2020 forderte Anlagen auf allen öffentlichen Gebäuden und eine kommunale Förderung privater Dachanlagen. In der Grundsatzdebatte 2025 hatte Geuking laut Niederschrift noch dafür plädiert, „vorrangig zulässige und bislang ungenutzte Flächen", auch Dachflächen, zu nutzen; Ratsmitglied Laakmann verwies darauf, dass die geplanten Windenergieanlagen die Klimaziele „um ein Mehrfaches" überschreiten würden. Eine schriftliche Position der CDU Nottuln zu Freiflächen- oder Agri-PV ist nicht veröffentlicht.
Verwaltung. Die Verwaltung hat 2024 den Vorrang der Dachflächen betont, 2025 die Beschränkung auf den 200-Meter-Korridor mitgetragen und die LEP-Begrenzung von Freiflächen-Solar auf Ackerland begrüßt; 2026 legt sie den Aufstellungsbeschluss für Hastehausen zur Beratung vor. Die Klimaschutzbeauftragte hatte Agri-PV 2025 als „durchaus denkbares Ziel" bezeichnet (Quellen siehe oben).
Landwirtschaft. Zu Hastehausen ist keine Stellungnahme eines landwirtschaftlichen Ortsverbands bekannt. Der WLV-Kreisverband Coesfeld forderte 2023 zum Kreis-Leitfaden, Dachflächen und Industriebrachen sei „dringend der Vorzug zu geben", bevor landwirtschaftliche Flächen für Freiflächen-PV genutzt werden (Stellungnahme 28.07.2023). Landwirtschaftskammer und WLV sahen Agri-PV im selben Jahr „nicht als ein Mittel zur Lösung jeglicher Flächennutzungskonflikte", sondern für „geeignete Flächen und Kulturen (insbesondere Sonderkulturen)" (Agri-PV-Kurzstudie des Kreises); 2025 nannte die Kammer-Kreisstelle die Tracker-Anlage über Gänseweide in Ottmarsbocholt eine „Win-win-Situation" (WN 27.09.2025, S. 21). Der Deutsche Bauernverband will landwirtschaftliche Flächen „nur unter eng begrenzten Bedingungen" für Freiflächen-PV öffnen und Agri-PV „im EEG besser" fördern (Stellungnahme 2023); die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft lehnt klassische Freiflächen-PV ab, will Agri-PV „ermöglichen, sofern er sinnvoll mit der landwirtschaftlichen Nutzung kombinierbar ist" (Positionspapier 2025).
Land und Bund. Die CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill fasste die Linie der schwarz-grünen Landesregierung im Plenum am 4. Juni 2025 so zusammen: „Wertvolle landwirtschaftliche Böden sollen Nahrungsmittel produzieren und keinen Strom." Auf Böden mit mehr als 55 Bodenpunkten sei „nach dem LEP mit Ziel 10.2-15 ausschließlich nur Agri-PV zulässig." Die FDP im Landtag will Agri-PV auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen ausdrücklich zulassen und einen landeseinheitlichen Leitfaden (Antrag 18/18107, März 2026). Die Grünen wollen laut Bundestagswahlprogramm 2025 „Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion einführen und Agri-Photovoltaik ... stärken". Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) will „Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Parkplatz-, Agri- und Floating-PV erleichtern". Die AfD lehnt in ihrem Wahlprogramm 2025 „den Neubau von Photovoltaikanlagen als Agro-PV auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ... aufgrund ihres hohen Flächenverbrauchs ab".
Umweltverbände. Der NABU hält in einem Hintergrundpapier (2023) fest, Agri-PV-Anlagen hätten „meistens eine geringere Energieausbeute pro Fläche" und seien „in der Bauweise deutlich teurer"; zu den Auswirkungen auf Ökosysteme gebe es „bisher wenig Untersuchungen".
Die Streitpunkte
Ist „Agri" nur ein Etikett? Der Einwand, Agri-PV diene vor allem dazu, Flächen für Photovoltaik zu erschließen, die für klassische Solarparks gesperrt sind, wird in der Fachwelt offen diskutiert. Das bayerische Technologie- und Förderzentrum schrieb 2021, aus wirtschaftlicher Sicht scheine es „sinnvoller, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und landwirtschaftliche Flächen getrennt voneinander zu nutzen"; Agri-PV solle dort etabliert werden, wo Freiflächenanlagen wegen Schutzregeln nicht zulässig seien (TFZ-Bericht 73, S. 7). Das bayerische Landwirtschaftsamt Traunstein nennt Anlagen, unter denen lediglich Schafe oder Rinder weiden, „Etikettenschwindel". Der Branchenverband für nachhaltige Agri-PV (VnAP) fordert selbst: „Es darf keine Pseudo-Agriphotovoltaik geben" (top agrar, 28.03.2024). Auf der anderen Seite stehen die DIN SPEC mit ihren Grenzwerten und die Gutachtenpflicht bei EEG-Förderung (siehe oben). Für Hastehausen entscheidet sich die Frage an den offenen Punkten: lichte Höhe und Reihenabstand der Tracker, Nutzungskonzept, Ertragsnachweis und Rückbau im Durchführungsvertrag, Vermarktung mit oder ohne EEG.
Verhältnis zum Ratsbeschluss von 2025. Der Rat hat die Flächenkulisse für Freiflächen-PV im Mai 2025 einstimmig auf die 200-Meter-Streifen begrenzt und einen Solarpark außerhalb dieser Kulisse abgelehnt. Ob Agri-PV von diesem Beschluss erfasst ist, sagt der Beschlusstext nicht; die Vorlage 118/2026 geht darauf nicht ein. Zugleich beruht die Ablehnung von Hangenau nach der Vorlage 054/2025 auch auf dem Argument, Solarparks sollten „nicht in die Landschaft hineinragen". Die Hastehausener Flächen liegen nach dem Übersichtsplan in der freien Feldflur nordwestlich von Darup.
Boden und Ernährung. Landwirte in der Nachbargemeinde Havixbeck haben 2025 gegen einen Solarpark auf Ackerland argumentiert, die Böden unterhalb der Baumberge könnten „durchaus mit den in der Magdeburger Börde oder der Soester Börde mithalten" (André Kückmann, WN 19.02.2025, S. 15). Derselbe Landwirt schrieb in einem Leserbrief, sinnvoll seien PV-Anlagen „entweder als Agri-PV, unter denen auch geackert werden kann - oder eben als Freiflächen-PV dort, wo sie helfen, den Boden vor Austrocknung, Erosion und Humusabbau zu schützen" (siehe Wortlaut unten). Nach der amtlichen Bodenschätzung zählen die Flurstücke in Hastehausen mit Boden- und Ackerzahlen von im Mittel rund 48 nicht zu den hochwertigen Böden im Sinne des LEP (siehe oben); die Vorlage 118/2026 enthält keine Angaben zur Bodenqualität, und auch die informelle Bodengüte-Karte des Kreis-Leitfadens wurde dort nicht herangezogen. Für den Rat bedeutet das: Der Landesentwicklungsplan zwingt für diese Flächen nicht zur Agri-Bauweise; welche Anlagenform dort zulässig ist, entscheidet sich an der kommunalen Bauleitplanung und am Ratsbeschluss von 2025.
Dach zuerst? Die Gemeinde selbst, der WLV und Teile des Rats haben wiederholt den Vorrang von Dachflächen betont. Das Umweltbundesamt hält in seinem Positionspapier zur Photovoltaik auf dem Acker (2025) am Vorrang von Dächern und versiegelten Flächen fest und nennt Agri-PV als verträgliche Option auf Ackerland. Der Kreis-Leitfaden geht davon aus, dass das Ausbauziel für den Kreis Coesfeld (rund 1.000 Hektar Freiflächen-PV bis 2040) „allein durch Dachflächen-PV-Anlagen nicht zu realisieren" ist.
Woher die Module kommen. China stellt nach der Internationalen Energieagentur über 80 Prozent aller Fertigungsstufen von Solarmodulen, bei Polysilizium, Ingots und Wafern nahe 95 Prozent; 2024 kamen 86,4 Prozent der weltweiten Modulproduktion von dort (IEA PVPS). Von den 2025 nach Deutschland importierten Solarzellen und -modulen (1,8 Milliarden Euro) stammten 88 Prozent aus China (Destatis). In der EU gibt es laut Fraunhofer ISE keine Ingot- und Waferproduktion mehr; die deutschen Modulwerke von Meyer Burger, Solarwatt und Aleo schlossen 2024/2025, montiert wird noch bei Heckert Solar und kleineren Herstellern, Wechselrichter kommen von SMA, Tracker-Stahlbau auch aus Deutschland (Herstellerangabe Zimmermann PV-Steel). Die Sheffield Hallam University ordnete 2021 rund 45 Prozent des Solar-Polysiliziums der Region Xinjiang zu und sah Hinweise auf Zwangsarbeit („In Broad Daylight"); die EU-Zwangsarbeitsverordnung greift ab Dezember 2027, ein „Resilienzbonus" für europäische Module scheiterte 2024 (pv magazine). Energetisch amortisiert sich eine Anlage in Nordeuropa in rund 1,1 Jahren (Fraunhofer ISE); das Umweltbundesamt rechnet mit 56 Gramm CO2-Äquivalent je Kilowattstunde aus der Herstellung gegenüber 685 Gramm vermiedener Emissionen (Emissionsbilanz 2024, S. 52). Welche Module in Hastehausen verbaut würden, ist nicht bekannt.
Wie es anderswo läuft
Münster-Amelsbüren. Das nächstgelegene Vergleichsprojekt: 13,2 Hektar, 4,9 Megawatt, Tracker mit 12,7 Prozent Flächenüberbauung, Fruchtfolge Getreide, Raps und Ackerbohnen, gebaut von den Stadtwerken Münster mit einem örtlichen Landwirt, in Betrieb seit Mai 2026 (Stadtwerke Münster). Ertragsdaten aus der Bewirtschaftung gibt es noch nicht.
Senden. Auf dem Biohof Broholt in Ottmarsbocholt steht seit 2025 eine 1-Megawatt-Tracker-Anlage auf 1,2 Hektar Dauergrünland mit Freilandgänsen, genehmigt über die Hof-Privilegierung; der Betreiber sprach von einem „ziemlich weiten und steinigen Weg" durch die Genehmigung (WN 27.09.2025, S. 21). Der Hof Grothues-Potthoff betreibt seit 2023 Beerenanbau unter Glasdächern mit Solarmodulen; Erdbeeren wurden nach Betreiberangaben wieder aus der Anlage genommen, Johannisbeeren blieben ohne Ertragsverlust; ein Statikgutachten habe „Zehntausende Euro" gekostet, eine zweite Anlage sei deshalb nicht geplant (WN 23.07.2026, S. 17). Im Juni 2026 hat der Sendener Bauausschuss einstimmig die Bauleitplanung für einen klassischen 42-Hektar-Solarpark der EnBW eingeleitet; dort ist nach Angaben des Konzerns Schafbeweidung möglich, „klassische Landwirtschaft nicht" (WN 20.06.2026, S. 21).
Havixbeck. Für eine 8,6 Hektar große Freiflächenanlage in Natrup stimmte der Rat im Juli 2025 mit 17:4:1; die Gegenstimmen kamen aus der CDU, deren Fraktion nach eigener Aussage „keine einheitliche Linie" hatte. Bedingungen: 25 Prozent der Anteile für eine Bürgerenergiegenossenschaft und eine Baufrist von zwei Jahren nach Rechtskraft, „um zu verhindern, dass sich Investoren nur die Fläche sichern" (WN 12.07.2025, S. 19; WN 08.07.2025, S. 15).
Billerbeck. Die Stadt hat im September 2026 ein Konzept mit 112 Hektar möglicher Freiflächen-PV entlang der Bahnstrecke vorgelegt (1,2 Prozent des Stadtgebiets), ergänzt um einen 100-Meter-Abstand zu Wohnbebauung auf Antrag der CDU; 16 Projektanfragen liegen vor (WN 07.09.2026, S. 18).
Weitere Tracker-Anlagen mit Ackerbau. In Althegnenberg (Bayern) läuft seit 2020 die erste kommerzielle Tracker-Agri-PV (2 Hektar); RWE testet in Bedburg drei Bauarten auf 7 Hektar; in Schönefeld bei Berlin entsteht eine 70-Hektar-Anlage mit 3,5 Meter hohen Trackern und 11 Metern Reihenabstand; Vattenfall betreibt in Tützpatz (Mecklenburg-Vorpommern) seit September 2025 76 Megawatt mit Hühnerhaltung und Trackern, vermarktet ohne EEG über einen Stromliefervertrag. Landesweit waren in NRW Ende 2024 erst zwei Anlagen mit zusammen 4 Megawatt als Agri-PV gemeldet (Monitoring des NRW-Wirtschaftsministeriums, Stand Ende 2024).
Öffentliche Stimmung
Leserbriefe aus Nottuln zu Hastehausen liegen noch nicht vor. Die Debatte um Solarparks auf Ackerland wurde 2025 vor allem in Havixbeck geführt, mit mehreren Leserbriefen für und gegen das Projekt in Natrup; ein Sendener Leserbriefschreiber bezeichnete den Nottulner Solarpark in Appelhülsen als Fehlentscheidung „auf teurem Baugrund" (WN 18.04.2026, S. 16).
Meinung
Bis hierhin ging es um Fakten und Belege. Was jetzt kommt, ist meine persönliche Einschätzung, also ein Werturteil und kein belegter Fakt. Man darf das gern anders sehen.
Ich stehe dem Vorhaben offen gegenüber. Wir brauchen Strom, und wenn sich eine Fläche doppelt nutzen lässt, mit Ackerbau unten und Modulen oben, finde ich das deutlich sinnvoller als Flächen, die nur noch Solarpark sind. Genau das ist ja der Unterschied zwischen Hastehausen und dem 2025 abgelehnten Solarpark in Hangenau.
Was mir Sorgen macht, ist das Tempo. Im Ausschuss ging es nicht darum, die Anlage zu genehmigen, sondern darum, ein Planverfahren zu starten. Die offenen Fragen, Reihenabstand, lichte Höhe, Nutzungskonzept, Ertragsnachweis, Rückbau, werden im Verfahren und im Durchführungsvertrag beantwortet, nicht vorher. Wer den Aufstellungsbeschluss vertagt, schiebt nicht die Antworten auf, sondern die Fragen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Rat das Verfahren eröffnet und seine Bedingungen dort einbringt, statt eine Ehrenrunde zu drehen. Die Studienlage zu Erträgen ist gemischt, das steht oben und gehört in die Abwägung. Aber genau dafür ist das Verfahren da.
- Leon Machens
Leserbriefe im Wortlaut
„Berechtigung im Strommix“
Zum Leserbrief „Ausbau wird explizit gefordert" in der Ausgabe vom 20. Februar: In grundsätzlichen Punkten pflichte ich dem Leserbriefschreiber bei: Endlich kommen wir dazu, mehr regenerative Energien zu nutzen, und es entwickelt sich ein Markt dafür. Sie sind die Energieperspektive für die Zukunft unserer Kinder (national und international). Photovoltaikanlagen sind für die Umsetzung von Sonnenlicht in nutzbare Energie inzwischen um ein 10- bis 20-Faches effektiver als Strom und Wärme aus Biogas, bezogen auf die lokalen Bedingungen. Dennoch hat auch Biogas seine Berechtigung im Strommix, da es im Gegensatz zu Sonnenenergie speicherbar und flexibel einsetzbar ist.
Da der Leserbriefschreiber mich und meinen Betrieb auch direkt anspricht, möchte ich einige wichtige Fakten zu uns und der Landwirtschaft im Allgemeinen anbringen: Unsere Biogasanlage wird nach ökologischen Richtlinien bewirtschaftet und verwertet dabei zu 60 Prozent lokal anfallende Reststoffe (Mist, Jauche) zu Biogas. Als Nebenprodukt produzieren wir außerdem Düngemittel für den ökologischen Landbau. Zum Zeitpunkt des Anlagenbaus (2010) war Biogas ebenso „explizit gefordert" wie gefördert. Der Anteil von Energiepflanzenanbau und deren Verwertung sinkt seit Jahren wieder; der sogenannte „Maisdeckel" begrenzt zukünftig den Substratanteil auf 25 Prozent.
Ackerland wird aber allgemein immer weniger und lässt sich nicht vermehren; daraus entsteht die Flächenkonkurrenz. Gerade deshalb sollte fruchtbarer Ackerboden vorrangig der Lebensmittelproduktion zur Verfügung stehen. Sinnvoll sind PV-Anlagen entweder als Agri-PV, unter denen auch geackert werden kann - oder eben als Freiflächen-PV dort, wo sie helfen, den Boden vor Austrocknung, Erosion und Humusabbau zu schützen: ungenutztes Dauergrünland, trockene und schwer zu bewirtschaftende Gebiete. Wir können uns glücklich schätzen, davon in Havixbeck nicht allzu viel zu haben.
Quelle: WN 26.02.2025, S. 18
Quellen
- Gemeinde Nottuln, SessionNet: Vorlage 118/2026 mit Bürgeranregung, Geltungsbereich, Übersichtsplan und FNP-Auszug; Vorlage 086/2024; Vorlage 054/2025; Vorlage 060/2025; Vorlage 067/2025; Niederschriften AUM 07.05.2025, Rat 20.05.2025, APB 03.06.2025, AUM 18.06.2025, Rat 08.07.2025
- Kreis Coesfeld: Leitfaden zur Steuerung von PV-Freiflächenanlagen (Juli 2023), Agri-PV-Kurzstudie, Stellungnahme WLV
- Bodenschätzung: Geobasis NRW, Liegenschaftskataster (Katasterbehörde Kreis Coesfeld), in TIM-online mit der Ebene „Bodenschätzung" des ALKIS-WMS (Layer adv_alkis_bodensch; für Fachanwender) und dem ALKIS-WFS vereinfacht (Flurstücke), Abfrage 24.09.2026, Datenstand 01.08.2026; Geologischer Dienst NRW, Klassen der Bodenwertzahlen
- Recht: § 35 BauGB, § 12 BauGB, §§ 22, 37, 37b, 37d, 48, 85c, 101 EEG, § 12 GAPDZV, DIN SPEC 91434, LEP NRW Lesefassung 2024, LEP-Erlass Erneuerbare Energien 2022, Regionalplan Münsterland, textliche Festlegungen, Bundesnetzagentur Besondere Solaranlagen und Festlegung 2021, Landtag NRW Drucksache 18/16061
- Forschung: Weselek et al. 2021, Laub et al. 2022, Fraunhofer ISE Agri-PV-Leitfaden 2025, TFZ-Bericht 73, Thünen-Institut Arbeitspapier 204 und Land Use Policy 2026, BLE/praxis-agrar Energieertrag, IT.NRW Pachtpreise, UBA Bodenversiegelung, UBA PV-Freiflächenanlagen, UBA Positionspapier Photovoltaik auf dem Acker
- Modulherkunft: IEA Solar PV Global Supply Chains 2022, IEA PVPS Trends 2025, Fraunhofer ISE Photovoltaics Report 2026, Destatis 12.03.2026, Sheffield Hallam University 2021, EU-Zwangsarbeitsverordnung (BMAS), UBA Emissionsbilanz 2024
- Positionen: DBV 24.03.2023, AbL 14.04.2025, NABU 2023, Plenarprotokoll NRW 18/96, FDP-Antrag 18/18107, Koalitionsvertrag 2025, Grünen-Regierungsprogramm 2025, AfD-Wahlprogramm 2025, UBG Nottuln 2020, AELF Traunstein
- Beispiele: Stadtwerke Münster, Agri-Solarpark Amelsbüren, pv magazine zu Althegnenberg, Wochenblatt zum TFZ-Versuch Grub
- Westfälische Nachrichten (E-Paper, ohne Web-URL): 07.03.2023 S. 13; 10.04.2024 S. 15; 14.06.2024 S. 15; 19.02.2025 S. 15; 26.02.2025 S. 18; 05.05.2025 S. 14; 10.05.2025 S. 15; 08.07.2025 S. 15; 12.07.2025 S. 19; 04.09.2025 S. 15; 27.09.2025 S. 21; 07.02.2026 S. 15; 18.04.2026 S. 16; 20.06.2026 S. 21; 23.07.2026 S. 17; 07.09.2026 S. 18; 24.09.2026 S. 1 und 13